Orchideenschutz
In Greffern, Stollhofen, Söllingen, Ulm, Grauelsbaum, Lichtenau und im Fünfheimburger Wald sind noch Flächen vorhanden, die einzigartige Orchideen und weitere schützenswerte Blütenpflanzen beherbergen.
Durch den Staustufenbau Iffezheim (1977) und der Bau des Rheinauen-Polders Greffern/Söllingen (2006) wurden Hochwasserdämme neu errichtet bzw. verstärkt. Mit dem frühzeitigen Engagement des NABU zu Beginn der 80er Jahre konnten somit in den alten Streuwiesenflächen in den Rheinauen sowie auf den alten Hochwasserdämmen entlang des Rheins in verschiedenen Bereichen mehrere Orchideenarten entdeckt werden. Hierzu zählen u. a. Helmknabenkraut, Waldhyazinthe, Zweiblatt, Bienen-Ragwurz sowie die Pyramiden-Orchidee. Mit dem Polderbau und der Ertüchtigung des alten Hochwasserdammes in Stollhofen/Söllingen ging die Zahl der einstmals vorkommenden Orchideen massiv zurück. Andererseits entstand eine vielfältige Wiesenblumen-Landschaft mit den bekannten Arten wie Wiesenglockenblume, Heidenelke, Margeriten, Natternkopf, Hornklee, verschiedene Wolfsmilch-Arten u.v.a.m. auf den Hochwasserdämmen. Die Schutzdämme werden nicht gedüngt und mindestens einmal pro Jahr gemäht, was dazu beiträgt, dass sich die Wiesenblumenarten hier offensichtlich „wohlfühlen“. Dies wirkt sich ebenso u. a. auch auf die Vorkommen von Wildbienen, Schmetterlingen, Käfer, Ameisen, Heuschrecken aus.
Aufgrund der Sensibilisierung der einzelnen Behördenvertreter und der ausführenden Unternehmen/Bauhöfe ist eine Kontinuität hinsichtlich der richtigen Mähtermine entstanden, die zu einer dauerhaften Existenz der einzigartigen Orchideenarten beitragen. Anerkennung gebührt deshalb den hierfür zuständigen Behörden wie dem Landratsamt Rastatt, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Freiburg mit ihren Bauhöfen in Iffezheim und Kehl, der Gewässerdirektion beim Reg. Präs. Karlsruhe und ebenso der Gemeinde Rheinmünster, welche gegenseitig bzw. in Abstimmung mit dem NABU die Mahd der sensiblen Orchideenflächen , koordinieren und realisieren. Das geschieht seit Jahren – auch mit finanzieller Unterstützung des Landes Bad.-Wttbg.,des Landkreises Rastatt sowie der Gemeinde Rheinmünster.
Ausweisung von Naturschutzgebieten
1984: Die “Kleine Kastenau” mit 2 ha wird als erstes “Flächenhafte Naturdenkmal” in Rheinmünster-Stollhofen unter Schutz gestellt. Kurz zuvor wurde die Fläche von der NABU-Gruppe Lichtenau/Rheinmünster von Müll gesäubert und mit Feldge-hölzen und Bäumen am östlichen Rand angepflanzt. Dieses Areal südöstlich vom Freizeitcenter Oberrhein und am Rand des Hochgestades liegend, stellt eine alte Altrheinsenke dar, die mit vielen alten Weiden und Schilf bewachsen ist. Eine Wiesenfläche im nördlichen Teil „rundet“ das geschützte Areal ab.
1995. Das Waldgebiet „Rheinknie Alter Kopfgrund” mit den Gemarkungen Greffern, Ulm und Grauelsbaum wurde am 14.12.1995 nach einer über 20-jährigen öffentlichen Diskussion endgültig unter Schutz gestellt. Das Waldgebiet in den Rheinauen zwischen Grauelsbaum und Greffern hat eine Fläche von rund 230 ha.
In das Gebiet eingelagert sind 5 Kernzonen:
1. „Alter Kopfgrund“ auf Gemarkung Greffern
2. „Fischgrund“ auf Gemarkung Greffern
3. „Unteres Kirchhöfel“ auf Gemarkung Greffern
4. „Oberes Kirchhöfel“ auf Gemarkung Greffern
5. „Obere Rheingründe“ auf Gemarkungen Grauelsbaum und Ulm
Der südliche Teil der Fläche war einst als möglicher Standort für ein Atomkraftwerk geplant. Das große Waldgebiet mit den Altrheinarmen und Randzonen von Baggerseen beherbergt noch viele seltene Singvogelarten, Spechte, Greifvögel, Graureiher, Kormorane, Eisvögel und Fledermäuse. In einer verbliebenen Randzone einer alten Streuwiese gibt es noch Orchideen, die regelmäßig vom Naturschutz gepflegt werden.
In der ehemaligen Furkationszone des Oberrheines gelegen, wird das Naturschutzgebiet „Rheinknie Alter Kopfgrund“ geomorphologisch geprägt durch das für diesen Landschaftsraum typische Netz von Altrheinarmen, Schluten und Rinnen und den dazwischen liegenden unterschiedlich hohen Geländerücken.
Das lebhafte Relief bedingt in Abhängigkeit zu den jeweiligen Grundwasserständen eine starke und abwechslungsreiche Standortsvielfalt.
Das Naturschutzgebiet „Rheinknie Alter Kopfgrund“ ist ein äußerst wichtiges Rück-zugsgebiet für die auentypische Tier- und Pflanzenwelt der Oberrheinauen und stellt zum knapp 60 ha großen linksrheinischen Naturschutzgebiet (Reserve naturelle) „Ile du rossmoerder“ (foret communale d`Offendorf) südlich von Drusenheim eine wichtige Ergänzung dar.
1996: Das NSG Lichtenauer Rheinniederung wurde am 18.12.1996 kombiniert als Natur- und Landschaftsschutzgebiet mit 230 ha ausgewiesen. Durch die ehemalige Dynamik des Rheins entstandener Landschaftsteil; ökologisch wertvolle und charakteristische, durch die unterschiedlichen Feuchtestufen geprägte Waldgebiete; natürlich entstandene Gewässer mit charakteristischer Vegetation als Lebensraum gefährdeter Tiergemeinschaften; durch künstliche Gewässer soll die Biotop- und Artenvielfalt gesteigert werden.
Hierunter fallen insbesondere der Wörthwald in Lichtenau, der Obere Altrheinarm und die Riedmatt in Scherzheim. Inzwischen wurde im „Wörthwald“ in Zusammenarbeit mit der Stadt Lichtenau, der Forstbehörde und dem NABU der Auewaldpfad “Waldemar” in der Nähe des Lichtenauer Sportplatzes eingerichtet, der zu einem ausgedehnten Waldspaziergang animieren kann.
1998: Zum Jahresende 1998 wurde auf der Gemarkung Stollhofen das besonders wertvolle Naturschutzgebiet “Stollhofener Platte” in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes am Baden-Airpark ausgewiesen. Das Gebiet von 206 ha ist als militärisches Sperrgebiet über vier Jahrzehnte sehr extensiv genutzt worden. Dadurch entstand ein großflächiger Biotopkomplex mit einzigartigen Grünland- und Trockenrasen-Biotoptypen (Silbergrasfluren, Sandrasen und Straußgraswiesen sowie Heidekrautbestände) nebst Offenlandbiotopen mit einer hochgradig abhängigen und darauf spezialisierten Flora und Fauna mit der landesweit höchsten Anzahl der in Sandgebieten vorkommenden Stechimmenarten sowie einem einzigartigen Vorkommen von Großschmetterlingen und vieler anderer gefährdeter Insektenarten. Zu Beginn der Konversion im Jahr 1992 unter dem Namen “Flugplatz Söllingen” wurde rund die doppelte Fläche als naturschutzwürdige Fläche in einem Gutachten festgestellt. Die Planung von flugaffinen und gewerblichen Flächen hatte diesbezüglich jedoch Vorrang vor einer größeren NSG-Ausweisung.