- Allgemeine Aktivitäten der Ortsgruppe
- Stellungnahmen und Mitarbeit zu UVS, Gutachten, Gewässer- und Grabenunterhaltungen
- Anträge auf öffentliche Zuschüsse für Biotopschutz- und Artenschutzmaßnahmen
- Meldungen von Eingriffen, Verfüllungen und Ablagerungen in schützenswerten Biotopen an verschiedene Behörden und Polizeidienststellen
- Besprechungen mit Behördenvertretern bei Rekultivierungen u. ä. Maßnahmen
- Betreuung und Überwachung eigener und verpachteter Grundstücke
- Begehungen und Kontrollen von verschiedenen Biotopen aller Art in Lichtenau u. Rheinmünster
Es vergeht kaum ein Jahr, in dem nicht irgendwo schwerwiegende Eingriffe in die Naturlandschaft oder wesentliche Beeinträchtigungen von schützenswerten Pflanzen und Tieren passieren. Das beginnt mit dem ungenehmigten Ablagern von Müll und endet beim Jagdfrevel, z.B. mit dem gezielten Vergiften von Mäusebussarden oder nicht standesgemäßer Wildfütterungen. Und es gab und es gibt immer noch Zeitgenossen, die sich einen Spaß machen, mit kleinkalibrigen Waffen mutwillig und ohne Grund Graureiher, Sperlinge, Igel u. a. Tiere töten. Vor mehreren Jahrzehnten gab es leider auch Petrijünger, die es fertig brachten, Gelege von Haubentauchern und Blässhühnern zu zerstören. Andere wieder nahmen eine Angel mit mehreren Haken und warfen die Angel über einen Schwan, damit der Haken sich im Hals verfing. Gerade in den ersten Jahren, als der NABU die Bühne betrat, musste man oftmals ohnmächtig mit ansehen, wie Brachflächen, Hecken- und Wegraine einfach mit einer Giftsauce oder mit Feuer zerstört wurden. Hinzu zählen auch Rodungen von Feldgehölzen, obwohl diese als ausgewiesene Biotope amtlich geschützt sein sollten. Nicht genehmigte Einleitungen von Oberflächenwasser in Fließgewässer stellt immer wieder ein Problem dar. Was sich etwas gebessert hat sind die Auffüllungen von Schilfzonen oder anderen Feuchtgebieten. Damals, vor mehr als drei Jahrzehnten, ging es da noch “lockerer” zu. Ganze Altrheinarme und Schilfzonen verschwanden ganz schnell unter Müll und Bauschutt, auch mit Duldung von amtlicher Seite. Schlimm und frustrierend war seinerzeit, dass derjenige, der die Gesetzessübertretung verursachte, in den wenigsten Fällen zur Rechenschaft gezogen wurde.