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Archiv für den Monat: März 2020
NABU-Exkursionen am Sonntag abgesagt
Die im NABU-Jahresprogramm angekündigten Exkursionen am kommenden Sonntag, 22. März(morgens: Frühling im Schiftunger Bruch und nachmittags in Helmlingen: Auf den Spuren von Biber und Wildkatzen) werden aus reinen Vorsichtsmaßnahmen zum Thema Coronavirus nicht stattfinden können.
Die Exkursion in Schiftung wird ersatzlos gestrichen, dafür gibt es eine weitere Exkursion am 28. Juni (Sommer im Schiftunger Bruch). Die Exkursion in Helmlingen wird im Herbst 2020 neu angesetzt.
Nach dem heutigen Stand wird auch die Veranstaltung „Blühende Gärten – Vortrag am 25. März in Achern“ gänzlich ausfallen müssen. Ein Ersatztermin ist noch nicht in Sicht.
Unsere für Freitag, 13. März abgesagte Jahreshauptversammlung werden wir, sofern i. S. Coronavirus mehr Klarheit und Entwarnung in Sicht ist, neu ansetzen.
Blühende Gärten – Vortrag am 25. März in Achern
ACHTUNG – Bis auf weiteres fallen alle aktuellen Termine aus.
Damit Gärten Orte des Lebens sind, brauchen sie die nötige Lebensqualität. Dazu bedarf es einiger Grundlagen wie zum Beispiel ein buntes Angebot an Wildpflanzen. Blüten im Frühling, Samen im Sommer, Früchte im Herbst, Unterschlupf im Winter. Der Vortrag zeigt, wie der eigene Garten zum Lebensraum wird. Kommen Sie vorbei und lernen Sie mehr darüber, wie Sie Ihren eigenen Garten naturnah gestalten können. Unsere Referent/-innen halten Vorträge in ganz Baden-Württemberg. Ein Vortrag hierzu wird in unserer Nähe am 25. März 2020 in Achern, Atelier, Illenau-Werkstätten um 20 Uhr stattfinden. Der Vortrag ist kostenfrei. Über mögliche Anmeldungen können Sie sich unter E-Mail: info@nabu-li-rhm.de jetzt schon anmelden.
Wir freuen uns auf Sie!
NABU-Gruppe
Lichtenau/Rheinmünster
Öffentliche Stellungnahme zur Errichtung eines Wildschweingatters im Striethwald in Lichtenau-Muckenschopf
Nachdem in den Sommermonaten 2018 bekannt wurde, dass im Staatswald „Strieth“ in Lichtenau-Muckenschopf Planungen zur Errichtung eines Wildschweingatters mit einer Ausdehnung von fast 10 ha anstehen, hat sich die NABU-Ortsgruppe Li/Rhm. bemüht, beim Landratsamt Rastatt Einsichtnahme in die Planunterlagen zu erhalten. Das abgeschnittene Waldgebiet hat von der Dimension etwa die Länge wie der Ort Muckenschopf, von Süd nach Nord. Nach dem Stand heute, wo bereits seit mehr als vier Wochen der Bauantrag bei der Stadt Lichtenau vorliegt, werden die vollständigen Plan-Unterlagen immer noch zurückgehalten. Noch gravierender: Die erforderlichen Unterlagen des Landesjagdverbandes waren offenkundig nicht vollständig beim Landratsamt Rastatt – Amt für Baurecht, Klima- und Naturschutz u. öffentliche Ordnung – eingereicht worden! Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um einen Vorgang, bei dem die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände im Land Baden-Württemberg nicht beteiligt wurden.
So gesehen muss konstatiert werden, dass Naturschutz, Stadt Lichtenau und letztlich das Landratsamt Rastatt mit dem Planvorhaben im Striethwald in Muckenschopf vom Antragsteller „an der langen Leine geführt“ werden. Eine seriöse Vorgehensweise bei derartigen Vorhaben sieht nach dem Verständnis von Bürgern oder von Behörden anders aus. Im Klartext: Erst nach dem Nachhaken des NABU wurde von amtlicher Seite festgestellt, dass bei dem im Januar d. J. eingegangenen Bauantrag „keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, kein Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie keine FFH-Vorprüfung enthalten“ waren. All dies ist allerdings ein dringendes Erfordernis zur Gewährleistung einer fundierten baurechtlichen Entscheidung.
Ohne dass der NABU bisher die Möglichkeit hatte, die konkreten Pläne des Wildschweingatters anzusehen oder zu prüfen, droht das Bauvorhaben jeglicher Naturverträglichkeit zuwider zu laufen. Dieser überdimensionierte Eingriff im Waldgebiet „Strieth“
neben dem FFH-Gebiet der „Acher“ und dem Vogelschutzgebiet lässt irreparable Schäden für den Artenschutz befürchten. Die Waldgebiete Strieth, Münzwald, Panzermatten, Fünfheimburgerwald und die Waldgebiete auf Gemarkung Unzhurst sind bestens geeignete Habitate für die Wildkatze, die dort nicht erst seit heute vorkommt.
Die Frequentierung der Waldwege mit PKW aus einem großen Umkreis im Land Baden-Württemberg bis zur Schweiz bei der Zu- und Abfahrt zum und vom Wildschweingatter wäre nicht nur für die Wildkatze, sondern ebenso für alle weiteren dort vorkommenden Säugetiere, für Amphibien (Gelbbauchunke, Erdkröte, Springfrosch etc.) und für Reptilien (Eidechsen, Ringelnatter, Blindschleiche) eine Bedrohung. Immerhin sollen nach unseren Informationen neben der großen Umzäunung zwischen „Acher“ und westlichem Waldweg, der nach Gamshurst führt, noch mindestens zwei Gebäude und 15 Stellplätze (mit einer Zaunlänge von über 1.600 m) entstehen.
Die bisherigen Totfunde von vier Wildkatzen nebst weiteren Wildtieren wie ungezählten Feldhasen, Rehen, Kleinsäugern, Vögeln etc. indizieren heute schon, wie wichtig es wäre, den Fahrzeugverkehr aus dem weiträumigen Waldgebiet mit den hinführenden Wegen zu entfernen bzw. massiv zu reduzieren statt ihn durch das geplante Vorhaben zu erhöhen. Der nicht zu akzeptierende und zunehmende Fahrzeugverkehr auf den Waldwegen würde mit großer Sicherheit negative Folgen nach sich ziehen.
Eine Genehmigung über einen bevorstehenden Bauantrag im geschlossenen Waldgebiet „Strieth“ verstößt nach unserem Ermessen bzw. dem jetzigen Erkenntnisstand gegen die europäischen Artenschutzbestimmungen nach Artikel 12 ff. der FFH-Richtlinie (Habitat der Wildkatze, Vorkommen von streng geschützten Amphibien-Arten). Mit der Inbetriebnahme eines Wildschweingatters im Striethwald sind massive Störungen durch den einsetzenden Fahrzeugverkehr zu erwarten, die dem Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG widersprechen.
Der NABU fordert hiermit öffentlich, die Zusendung der vollständigen Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung des Vorhabens. Sofern vollständige Planunterlagen entgegen bisherigen Informationen doch vorliegen sollten, besteht der NABU auf die Einhaltung der Bestimmungen gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes.
Herbert Schön, Vorsitzender
Stellungnahme zum Zeitungsbericht am 12.2.2020 – Minister Hauk besucht Sägewerk Keller in Scherzheim
Die Vorstandschaft in der NABU-Gruppe ist nicht nur irritiert, sondern gleichermaßen schockiert, dass das Sägewerk Keller in Scherzheim sich urplötzlich zu einer „ökologische Produktionsstätte“ verwandelt hat. Offensichtlich wurden Minister Hauk die speziellen Auswirkungen der Umweltprobleme des Betriebs (Lärm, Licht- und Gewässerverschmutzung) verschwiegen. Ein umfassender Rundgang im Betriebsgelände hätte offenbart, dass das auf dem Betriebsgelände anfallende Oberflächenwasser, welches mit organischen Schadstoffen aus Holz- und Rindenresten belastet ist, ungeklärt in die „Acher“ ablaufen kann. Das entspricht nicht heutigen Umweltstandards.
Insbesondere bei Regenwetter läuft vom Betriebsgelände die braune Brühe über den Weg und von dort in die „Acher“ trotz der jetzt sichtbaren primitiven Holzstamm-Absperrungen. Das Ergebnis: Im einst ökologisch hochwertigem Flussbett der „Acher“ (FFH-Gebiet) sind ab dem Gewässerabschnitt beim Sägewerk Keller nur noch wenige Exemplare der streng geschützten Bachmuschel (Unio crassus) aufzufinden. Das Untersuchungsergebnis wurde brandneu in einer Expertenrunde beim Regierungspräsidium Karlsruhe am letzten Dienstag (11.2.) dargestellt. Die nicht gestoppten und verschmutzten Einleitungen sind außerdem für geringere Aufkommen von Fischarten verantwortlich, die letztlich dem Eisvogel zum Beuteschema passen.
Die von uns vor Jahren kritisierte Lichtverschmutzung mit der Ausleuchtung von großen Gemarkungsteilen zwischen Scherzheim und Memprechtshofen hat trotz einer Nachrüstung bei einzelnen Lampen nur wenig gefruchtet. Die massive Ausstrahlung der genannten Gemarkungen verursacht insbesondere eine massive Störung und Tötungen von nachtaktiven Insekten. Das ist schädlich für die ebenso streng geschützten Fledermausarten, denen die Nahrungsquelle entzogen wird. Das „hier ausgemachte“ Insektensterben fördert im negativen Sinne ebenso den Rückgang von Vögeln, die Insekten auf ihrem Speiseplan haben. Und: Die Bevölkerung fühlt sich zunehmend durch die Ausleuchtung der großen Landschaftsteile rings um Scherzheim gestört. Können solche Zustände ein Ruhmesblatt für das Sägewerk sein? Auf jeden Fall handelt es sich um keine Ökoproduktion vor Ort! Notwendige Investitionen, z. B. die massive Umrüstung der Lichtquellen oder die Anbringung von „Lichtabscheidern“, müssten für einen ökologischen Betrieb längst an vorderster Stelle stehen. Leider können die bedrohten Kreaturen auf den Stimmzetteln keinen Druck ausüben.
Letztlich bleibt die Hoffnung, dass unsere Bemühungen seit dem Jahr 2014 und unsere öffentliche Kritik nun bei den zuständigen Behörden etwas bewirken. Ansonsten wird man gezwungen sein, noch dickere Bretter zu bohren als dies bisher versucht wurde.
Herbert Schön, Vorsitzender