Öffentliche Stellungnahme zur Errichtung eines Wildschweingatters im Striethwald in Lichtenau-Muckenschopf

Nachdem in den Sommermonaten 2018 bekannt wurde, dass im Staatswald „Strieth“ in Lichtenau-Muckenschopf Planungen zur Errichtung eines Wildschweingatters mit einer Ausdehnung von fast 10 ha anstehen, hat sich die NABU-Ortsgruppe Li/Rhm. bemüht, beim Landratsamt Rastatt Einsichtnahme in die Planunterlagen zu erhalten. Das abgeschnittene Waldgebiet hat von der Dimension etwa die Länge wie der Ort Muckenschopf, von Süd nach Nord. Nach dem Stand heute, wo bereits seit mehr als vier Wochen der Bauantrag bei der Stadt Lichtenau vorliegt, werden die vollständigen Plan-Unterlagen immer noch zurückgehalten. Noch gravierender: Die erforderlichen Unterlagen des Landesjagdverbandes waren offenkundig nicht vollständig beim Landratsamt Rastatt – Amt für Baurecht, Klima- und Naturschutz u. öffentliche Ordnung – eingereicht worden!  Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um einen Vorgang, bei dem die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände im Land Baden-Württemberg nicht beteiligt wurden. 

     So gesehen muss konstatiert werden, dass Naturschutz, Stadt Lichtenau und letztlich das Landratsamt Rastatt mit dem Planvorhaben im Striethwald in Muckenschopf vom Antragsteller „an der langen Leine geführt“ werden. Eine seriöse Vorgehensweise bei derartigen Vorhaben sieht nach dem Verständnis von Bürgern oder von Behörden anders aus. Im Klartext: Erst nach dem Nachhaken des NABU wurde von amtlicher Seite festgestellt, dass bei dem im Januar d. J. eingegangenen Bauantrag „keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, kein Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie keine FFH-Vorprüfung enthalten“ waren. All dies ist allerdings ein dringendes Erfordernis zur Gewährleistung einer fundierten baurechtlichen Entscheidung.

     Ohne dass der NABU bisher die Möglichkeit hatte, die konkreten Pläne des Wildschweingatters anzusehen oder zu prüfen, droht das Bauvorhaben jeglicher Naturverträglichkeit zuwider zu laufen. Dieser überdimensionierte Eingriff im Waldgebiet „Strieth“ 

neben dem FFH-Gebiet der „Acher“ und dem Vogelschutzgebiet lässt irreparable Schäden für den Artenschutz befürchten. Die Waldgebiete Strieth, Münzwald, Panzermatten, Fünfheimburgerwald und die Waldgebiete auf Gemarkung Unzhurst sind bestens geeignete Habitate für die Wildkatze, die dort nicht erst seit heute vorkommt.                                

     Die Frequentierung der Waldwege mit PKW aus einem großen Umkreis im Land Baden-Württemberg bis zur Schweiz bei der Zu- und Abfahrt zum und vom Wildschweingatter wäre nicht nur für die Wildkatze, sondern ebenso für alle weiteren dort vorkommenden Säugetiere, für Amphibien (Gelbbauchunke, Erdkröte, Springfrosch etc.) und für Reptilien (Eidechsen, Ringelnatter, Blindschleiche) eine Bedrohung. Immerhin sollen nach unseren Informationen neben der großen Umzäunung zwischen „Acher“ und westlichem Waldweg, der nach Gamshurst führt, noch mindestens zwei Gebäude und 15 Stellplätze (mit einer Zaunlänge von über 1.600 m) entstehen. 

     Die bisherigen Totfunde von vier Wildkatzen nebst weiteren Wildtieren wie ungezählten Feldhasen, Rehen, Kleinsäugern, Vögeln etc. indizieren heute schon, wie wichtig es wäre, den Fahrzeugverkehr aus dem weiträumigen Waldgebiet mit den hinführenden Wegen zu entfernen bzw. massiv zu reduzieren statt ihn durch das geplante Vorhaben zu erhöhen. Der nicht zu akzeptierende und zunehmende Fahrzeugverkehr auf den Waldwegen würde mit großer Sicherheit negative Folgen nach sich ziehen.  

     Eine Genehmigung über einen bevorstehenden Bauantrag im geschlossenen Waldgebiet „Strieth“ verstößt nach unserem Ermessen bzw. dem jetzigen Erkenntnisstand gegen die europäischen Artenschutzbestimmungen nach Artikel 12 ff. der FFH-Richtlinie (Habitat der Wildkatze, Vorkommen von streng geschützten Amphibien-Arten). Mit der Inbetriebnahme eines Wildschweingatters im Striethwald sind massive Störungen durch den einsetzenden Fahrzeugverkehr zu erwarten, die dem Tötungsverbot nach     § 44 BNatSchG widersprechen. 

     Der NABU fordert hiermit öffentlich, die Zusendung der vollständigen Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Prüfung des Vorhabens. Sofern vollständige Planunterlagen entgegen bisherigen  Informationen doch vorliegen sollten, besteht der NABU auf die Einhaltung der Bestimmungen gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes. 

Herbert Schön, Vorsitzender

Stellungnahme zum Zeitungsbericht am 12.2.2020 – Minister Hauk besucht Sägewerk Keller in Scherzheim

Die Vorstandschaft in der NABU-Gruppe  ist nicht nur irritiert, sondern gleichermaßen schockiert, dass das Sägewerk Keller in Scherzheim sich urplötzlich zu einer „ökologische Produktionsstätte“ verwandelt hat. Offensichtlich wurden Minister Hauk die speziellen Auswirkungen der Umweltprobleme des Betriebs (Lärm, Licht- und Gewässerverschmutzung) verschwiegen. Ein umfassender Rundgang im Betriebsgelände hätte offenbart, dass das auf dem Betriebsgelände anfallende Oberflächenwasser, welches mit organischen Schadstoffen aus Holz- und Rindenresten belastet ist, ungeklärt in die „Acher“ ablaufen kann. Das entspricht nicht heutigen Umweltstandards.

 Insbesondere bei Regenwetter läuft vom Betriebsgelände die braune Brühe über den Weg und von dort in die „Acher“ trotz der jetzt sichtbaren primitiven Holzstamm-Absperrungen. Das Ergebnis: Im einst ökologisch hochwertigem Flussbett der „Acher“ (FFH-Gebiet)  sind ab dem Gewässerabschnitt beim Sägewerk Keller nur noch wenige Exemplare der streng geschützten Bachmuschel (Unio crassus) aufzufinden.  Das Untersuchungsergebnis wurde brandneu in einer Expertenrunde beim Regierungspräsidium Karlsruhe am letzten Dienstag (11.2.) dargestellt.   Die nicht gestoppten und verschmutzten Einleitungen sind außerdem für geringere Aufkommen von Fischarten verantwortlich, die letztlich dem Eisvogel zum Beuteschema passen.  

Die von uns vor Jahren kritisierte Lichtverschmutzung mit der Ausleuchtung von großen Gemarkungsteilen zwischen Scherzheim und Memprechtshofen hat trotz einer Nachrüstung bei einzelnen Lampen nur wenig gefruchtet. Die massive Ausstrahlung der genannten Gemarkungen verursacht insbesondere eine massive Störung und Tötungen von nachtaktiven Insekten. Das ist schädlich für die ebenso streng geschützten Fledermausarten, denen die Nahrungsquelle entzogen wird. Das „hier ausgemachte“ Insektensterben fördert im negativen Sinne ebenso den Rückgang von Vögeln, die  Insekten auf ihrem Speiseplan haben.  Und:  Die Bevölkerung fühlt sich zunehmend durch die Ausleuchtung der großen Landschaftsteile rings um Scherzheim gestört. Können solche Zustände  ein Ruhmesblatt für das Sägewerk sein?  Auf jeden Fall handelt es sich um keine Ökoproduktion vor Ort!   Notwendige Investitionen, z. B. die massive Umrüstung der Lichtquellen oder die Anbringung von „Lichtabscheidern“,  müssten für einen ökologischen Betrieb längst an vorderster Stelle stehen. Leider können die bedrohten Kreaturen auf den Stimmzetteln keinen Druck ausüben.  

Letztlich bleibt die Hoffnung, dass unsere Bemühungen seit dem Jahr 2014 und unsere öffentliche Kritik nun bei den zuständigen Behörden etwas bewirken. Ansonsten wird man gezwungen sein, noch dickere Bretter zu bohren als dies bisher versucht wurde. 

Herbert Schön, Vorsitzender

Jahreshauptversammlung 2020

Unsere Mitglieder, Freunde und Gönner laden wir sehr herzlich ein zu unserer Jahreshauptversammlung am

Freitag,  13. März 2020, 19:30 Uhr, Gasthaus „Rössel“,  Lichtenau-Scherzheim

Mit einem Bild-Vortrag über den „Vogel des Jahres 2020“ (Turteltaube), wollen wir eine  allseits bekannte Taubenart vorstellen, welche aufgrund staatlicher Jagderlaubnisse in den EU-Ländern düstere Zukunftsaussichten hat. Außerdem wollen wir in unserem betreuten Umfeld den Focus auf teilweise gravierende Eingriffe in der Naturlandschaft richten.    

T a g e s o r d n u n g

  1. Begrüßung und Totenehrung
  2. Tätigkeitsbericht 
  3. Kassenbericht
  4. Entlastung der Kassiererin
  5. Ehrungen
    Pause
  6. Ausblick, Jahresprogramm 2020
  7. Bild-Vortrag über den Vogel des Jahres 2020 (Turteltaube)
  8. Verschiedenes

Wir freuen uns auf Dein/Ihr Erscheinen. 

Freundliche Grüße

gez. Herbert Schön               gez. Andreas Wahl
Vorsitzender                             Stellv. Vorsitzender

Wer benötigt künstliche Schwalbennester?

Wie schon angekündigt, wird der NABU Li/Rhm. die Aktion „Schwalbenfreundliche Häuser“ in diesem Jahr wieder fortsetzen und interessierten Besitzern von geeigneten Häusern und Ökonomiegebäuden bei der Pflege oder Anbringung von Nisthilfen oder von Schutzvorrichtungen wie Kotbretter etc. beraten. Die uns gemeldeten „schwalbenfreundliche Häuser“ werden wir, sofern dies gewünscht ist, aufsuchen und neben der Beratung unsere speziellen Flyer und Plaketten verteilen. Sofern Bedarf an künstlichen und robusten Schwalbennestern besteht, können wir solche Nisthilfen zum Selbstkostenpreis an interessierte „Freunde von fliegenden Sommerboten“ weitergeben.  Gerne können Sie sich unter E-Mail: Info@nabu-li-rhm.de oder unter Tel. Nr. 07227/3995 melden. 

Krötenschutzzaun in Stollhofen errichtet

Aufgrund der warmen Temperaturen hat der NABU entlang des Sportplatzweges in Stollhofen wieder einen Krötenschutzzaun errichtet. Auf die Dauer von ca. vier Wochen (bis ca. Ende März) werden die ehrenamtlichen Helfer/Innen in den Nachtstunden Erdkröten und andere Lurche auf der Straße einsammeln. Wir bitten um langsame Fahrweise. 

Die Turteltaube ist Vogel des Jahres 2020

Bedrohtes Symbol für Glück und Liebe

Foto: Ralf Thierfelder

Die Turteltaube steht für Glück, Liebe und Frieden. Ihre Lebensbedingungen sind allerdings weniger romantisch: Seit 1980 sind fast 90 Prozent ihrer Bestände in Deutschland verloren gegangen. Was der kleinen Taube fehlt, sind geeignete Lebensräume wie strukturreiche Wald- und Feldränder. Besonders durch die industrielle Landwirtschaft haben sich die Bedingungen für die Turteltaube verschlechtert. 

Doch auch ein zweiter Punkt bedroht die Turteltaube. Als einzige Langstreckenzieherin unter unseren Tauben verbringt sie ihren Winter in Afrika. Doch durch illegale und legale Jagd ist sie auf ihrem Zugweg massiv gefährdet. Allein in der EU werden jährlich rund zwei Millionen Turteltauben getötet. Mit einer Petition wollen wir Bundesumweltministerin Svenja Schulze dazu auffordern, sich bei der EU für einen Jagdstopp einzusetzen.

Weitere Infos hier:
http://nabu-li-rhm.de/turteltaube-ist-der-vogel-des-jahres-2020/

Wertvolle Hinweise zur Winterfütterung der Singvögel

Update:

Nach einem sehr warmen Winter und hohen Tages-Temperaturen, bitten wir die Vogelliebhaber, die Winterfütterung der Singvögel dann einzustellen, wenn die Temperaturen höher gehen wie 3 °. Dadurch werden mögliche Infizierungen der Piepmätze am Vogelkot vorhindert. Die Balz hat teilweise schon begonnen. 

Mit den Fütterungen von Singvögeln sollte man jetzt beginnen und  dann erst wieder einstellen,   wenn es im Frühjahr keine frostigen Nächte/Tage mehr gibt.  Die Vögel  finden bei kalten und nassen Tagen immer weniger Futter und verbrauchen trotzdem viel Energie, um ihre Körpertemperatur von rund vierzig Grad gegen die Kälte der Umgebung aufrecht zu erhalten. Meisen verlieren in einer einzigen Kältenacht bis zu zehn Prozent ihres Gewichtes. 

 Wählen Sie Futterspender, bei denen die Tiere nicht im Futter herumlaufen und es mit Kot verschmutzen können. Auf diese Weise minimieren Sie die Übertragung und Ausbreitung von Krankheitserregern. Und: Keine Massenfutterplätze einrichten!  Am besten verwenden Sie Futtersilos, da hier das Futter nicht verdirbt und sich keine Nahrungsreste sammeln können.Reinigen Sie herkömmliche Futterhäuschen regelmäßig mit heißem Wasser und legen Sie täglich nur wenig Futter nach. Aus hygienischen Gründen sollten Sie beim Reinigen Handschuhe tragen.Geeignetes Futter: 

Für Körnerfresser wie Finken, Sperlinge und Ammern: Sonnenblumenkerne als Basisfutter und Freiland-Futtermischungen, was fast alle überwinternden Singvögel gerne fressen. Das Futter sollte frei sein von Samen der gefährlichen Ambrosiapflanze!  

Für Weichfutterfresser (z. B. Rotkehlchen, Heckenbraunelle, Meisen, Amseln, Zaunkönig):  Rosinen, Nüsse, Äpfel, Haferflocken, Maisflocken, Kleie, Meisenknödel. Keinesfalls dürfen salzige Nahrung wie Speck oder Salzkartoffeln ausgebracht werden.  Das gilt ebenso für Brot, weil es im Magen der Vögel aufquillt und tödliche Folgen haben könnte. Rindertalg am Baumstamm kann u. a. auch Spechte anziehen, welche bei extremer Witterung die fettige „Feinkost“ gerne annehmen.

Fledermausasyl fertiggestellt

Nach dem öffentlichen Aufruf zur Mithilfe bei einer Nabu-Aktion am vergangenen Samstag konnten neun freiwillige Helfer vom NABU Lichtenau/Rheinmünster ein Fledermaus-Asyl in einem alten Munitionsbunker im Baden-Airpark mit  geeignetem Erdmaterial „präparieren“. Innerhalb einer knappen Stunde war die Wagenladung mit rund 6 cbm auf Schubkarren verfrachtet und im Bunker verteilt.  

Mit dieser Aktion erhofft man sich von den Verantwortlichen des NABU insgesamt einen optimaleren Winterschlafplatz für die bedrohten und fliegenden Säugetiere, die hohe Luftfeuchtigkeit und Ungestörtheit genießen. Hierzu wird u. a. das anfallende Regenwasser in einem Trichter aufgefangen und in den Bunker eingeleitet.  Beobachtungen haben ergeben, dass während heißer Sommertage das Schlafquartier ebenso gerne von einzelnen männlichen Fledermäusen aufgesucht wird.  

Mehrere Fledermauskästen, die vor zwei Jahren an freistehenden  Bäumen vom Nabu und einer Schulklasse im Naturschutzgebiet „Stollhofener Platte“ angebracht wurden, komplettieren die Aktion „Feldermausschutz“ nebst der Anschaffung von Fledermaus-Detektoren. 

Amphibienaktion

Das NABU-Amphibienteam, bestehend aus 11 Personen, hat in den ersten vier Tagen in auf dem Sportplatzweg in Stollhofen bereits über 400 Erdkröten und Frösche einsammeln können.

Die NABU-Aktion war aufgrund der vielen toten Tiere im letzten Jahr (ca. 150) mehr als notwendig. Leider wurden auch wieder überfahrene Lurche auf der Straße gefunden. Die Waldwege rund um die Sportplätze Schwarzach und Stollhofen sind in den Nachtstunden wegen der Amphibienwanderung gesperrt. 

Weg mit dem Müll“: Großer Aufräumtag am 15. September am Rhein

Wie schon berichtet, schlägt die Initiative „Rhine CleanUp“ vor, dass bei dem geplanten Aktionstag am 15. Sept. viele ehrenamtliche Mitstreiter an den Rheinufern vom Bodensee bis zur Rheinmündung in den Niederlanden Müll sammeln. In diesem Zug sind auch die Kommunen, Initiativen und alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aus der Region aufgerufen, die Aktion zu unterstützen. Die NABU-Gruppe Lichtenau/Rheinmünster als Natur- und Umweltschutzverein schließt sich dieser Aktion gerne an und will die Müllsammelaktion mit der Stadt Lichtenau und der Gemeinde Rheinmünster vor Ort organisieren. Hierzu rufen wir unsere Mitglieder und weitere interessierte Umweltaktivisten auf, diese Aktion tatkräftig zu unterstützen. 

Weg mit dem Müll“: Großer Aufräumtag am  15. September am Rhein  

Wie schon berichtet, schlägt die Initiative „Rhine CleanUp“ vor, dass bei dem geplanten Aktionstag am 15. Sept. viele ehrenamtliche Mitstreiter an den Rheinufern vom Bodensee bis zur Rheinmündung in den Niederlanden Müll sammeln. In diesem Zug sind auch die Kommunen, Initiativen und alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aus der Region aufgerufen, die Aktion zu unterstützen.  Die NABU-Gruppe Lichtenau/Rheinmünster als Natur- und Umweltschutzverein schließt sich dieser Aktion gerne an und will die Müllsammelaktion mit der Stadt Lichtenau und der Gemeinde Rheinmünster vor Ort organisieren. Hierzu rufen wir unsere Mitglieder und weitere interessierte Umweltaktivisten auf, diese Aktion tatkräftig zu unterstützen.  

Vorgesehen ist ein ca. zweistündiger Einsatz entlang des Rheinufers von der Rheinfähre in Greffern bis zur Rheinrampe bei Hügelsheim (Rhein-km 330).  Das Müllsammeln soll von der Oberkannte des Deiches bis zum Rheinufer erfolgen. Die Gemeinde Rheinmünster stellt Müllsäcke und ein Fahrzeug zur Verfügung. Personen die mithelfen, sollten festes Schuhwerk und Handschuhe tragen. Es sind drei verschiedene Treffpunkte am 15. Sept. – jeweils ab 10 Uhr – vorgesehen: 

  1. Rheinhafen in Greffern;  
  2. Fischerhütte in Stollhofen (Rhein-km 322)                                               und 
  3. Rheinrampe in Söllingen  (Rhein-km 327).

Aus organisatorischen Gründen bittet der NABU Lichtenau/Rheinmünster um eine vorherige           tel. oder schriftliche Anmeldung unter Tel. 07227/3995 oder bei der Gemeinde Rheinmünster. (Tel. 07227/9555 – 0). Jeder Rheinbewohner kann und darf mitmachen! Bei Regenwetter fällt die Aktion aus („ins Wasser“). 

NABU-Gruppe  

Lichtenau/Rheinmünster