2. Stellungnahme zur Errichtung eines Wildschweingatters im Striethwald in Lichtenau-Muckenschopf
Seit der öffentlichen Kritik vom Februar 2020 über das geplante Wildschweingatter im Striethwald bei Muckenschopf, fehlen immer noch die vollständigen Planunterlagen. Die ersten (unvollständigen) Unterlagen sind dem LRA Rastatt bereits seit Jan. d. M. zugegangen. Seit Nov. 2018 bemüht sich der NABU, sich beim Landratsamt Rastatt, Einsichtnahme zum geplanten Projekt zu erhalten. Jedoch: Fehlanzeige! . Diese geheimnisvolle Vorgehensweise des Landesjagdverbandes zeugt von einer nebulösen Öffentlichkeitspolitik, was Schlimmes vermuten lässt. Daher liegt die Vermutung nahe, dass die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände im Land beim Landesnaturschutzverband Bad.-Wttbg. nicht beteiligt werden sollen. Anders kann man diese Praktiken nicht deuten und lässt ein „Überstülpen“ eines umstrittenen Bauvorhabens befürchten.
Dieser überdimensionale Eingriff im großen Waldgebiet „Strieth“ würde erhebliche Beeinträchtigungen oder irreparable Schäden im Artenschutz verursachen. Fakt ist, dass die Artenschutzbestimmungen für Tiere mit einem europäischen Schutzstatus‘ nicht unter den Tisch gekehrt werden können (siehe ablehnende Haltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Ostanbindung des Baden-Airparks an die A 5). Ohne das der NABU bisher die Möglichkeit hatte, die konkreten Pläne des Wildschweingatters anzusehen oder zu prüfen, widerspricht das Bauvorhaben jeglicher Naturverträglichkeit.. Die Waldgebiete Strieth, Münzwald, Panzermatten, Fünfheimburgerwald und die Waldgebiete auf Gemarkung Unzhurst sind bestens geeignete Habitate für die Wildkatze, die dort nicht erst seit heute vorkommt.
Ein sauberes und vertieftes Gutachten mit aktuellen Daten durch seriöse Fachleute wird den Beweis liefern, dass der noch intakte Striethwald streng geschützte Tierarten beheimatet (z. B. Wildkatze, Haselmaus, Fledermäuse , verschiedene Amphibien-Arten und Reptilien). Mit dem einsetzenden Fahrzeugverkehr und der Hunde-Ausbildung im Gatter würde der idyllische und weiträumige Striethwald zusätzlich durch Lärm beeinträchtigt. Dadurch wird die Wildkatze aus dem Habitat vertrieben.
Der geplante Eingriff im Striethwald mit dem installierten Doppelzaun bedeutet die Fällung von Waldbäumen und Sträuchern. Das würde bzw. könnte auch wieder eine Neuaufforstung nach sich ziehen, was einer Klärung bedarf. Der NABU würde es begrüßen, dass andere Landeseigene Flächen für die Pläne des Landesjagdverbandes BW in Anspruch genommen werden, wo die Problematik des Artenschutzes keine Rolle spielt. Andererseits könnten auch alternative Jagdmethoden in Betracht kommen, der Wildschweinpopulation „auf den Pelz zu rücken“.
Weder glaubwürdig noch verständlich ist nach Sicht des NABU das unbedingte Festhalten am Projekt Wildschweingatter durch den Landesjagdverband. Der NABU wird hier nicht locker lassen und gemeinsam mit der Bürgerinitiative, der Stadt Lichtenau und den Ortschaftsräten aus Muckenschopf und Scherzheim gegen das umstrittene Bauprojekt vorgehen.
Für September 2020 ist eine öffentliche Veranstaltung (Exkursion zum Planobjekt unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen) geplant.
Herbert Schön,
Vorsitzender