Das will der NABU mit Hilfe der Bevölkerung in der alljährlich durchgeführten „Stunde der Gartenvögel“ in der Zeit vom 13. – 16. Mai, ermitteln.
Hier bittet der NABU Vogelfreunde aus ganz Deutschland, eine Stunde lang im eigenen Hausgarten, am Balkon oder in einem Park die Vögel zu zählen. Für alle, die ihr Vogelwissen auffrischen möchten, lohnt sich ein Besuch auf den Service-Seiten des Nabu-Bundesverbandes (www.Stunde-der-Gartenvoegel.de) wo die häufigsten Vogelarten in Text, Bild und Ton vorgestellt werden. Auf dieser Internet-Adresse ist u. a. auch eine Zählhilfe und der Flyer mit Meldebogen ersichtlich. Dort sind auch die Preise ausgestellt, die unter den Teilnehmern verlost werden.
Per App „Vogelwelt“ können Sie sich die kostenlose NABU-App herunter laden.
Der erste öffentlich gewählte Vogel des Jahres ist das Rotkehlchen. Es hat mit 59.338 Stimmen vor Rauchschwalbe und Kiebitz das Rennen um den Titel gemacht. An der von NABU und dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) organisierten Wahl haben seit dem 18. Januar über 326.000 Menschen teilgenommen.
Das Rotkehlchen ist einer der bekanntesten und beliebtesten Vögel Deutschlands. Der
zarte und doch stimmgewaltige Sympathieträger kann ganzjährig bei uns beobachtet werden. Mit seiner orangeroten Brust und seiner zutraulichen Art ist er besonders leicht zu erkennen und fast überall in Wäldern, Parks und Siedlungen zu Hause. Er hat im Wahlkampf mit dem Slogan ‚Mehr Gartenvielfalt‘ für sich und vogelfreundliche Gärten in Deutschland geworben, wo gegenwärtig noch Brut-Bestände von ca. 3,4 bis 4,3 Millionen Brutpaare vorhanden sind..
Aufgrund der verschärften Corona-Bestimmungen – nun auch im Ortenaukreis – sahen wir uns gezwungen, die für morgen geplante Exkursion in Rh-Helmlingen kurzfristig abzusagen. Wir werden nochmals – evtl. in 14 Tagen oder später – die gleiche Exkursion nochmals planen. Hierüber werden wir in der Presse bzw. im Amtsblatt kurzfristig berichten. Bis dorthin hoffen wir auf Lockerungen, jedoch muss voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt auch wieder Wert darauf gelegt werden, dass sich die Interessierten zuvor anmelden und bei der Exkursion die geforderten Abstände einhalten bzw. Masken tragen.
Vor gut einem Jahr hat sich der NABU Lichtenau/Rheinmünster in das Interregprojekt „Ramsar Biodiversität“ mit anderen Steinkauzbetreuern am Oberrhein „eingeklinkt“.
Der Einsatz für den gefährdeten Steinkauz ist ein erfolgreiches Projekt im Artenschutzprogramm der NABU-Gruppe Lichtenau/Rheinmünster. Die massive Reduzierung der Streuobstbereiche im mittelbadischen Raum in den letzten 20 Jahren lässt allerdings die Steinkauz-Bestände stagnieren. So muss man die Ergebnisse der neuesten Zählungen von Jungvögeln und den Bruten beurteilen. Die kleinste Eulenart in der Rheinebene benötigt alte Obstbäume als Brutstätte. Die Streuobstwiesen dienen als Nahrungsgrundlage, wo insbesondere Mäuse, Würmer und große Insekten auf dem Speiseplan des kleinen Beutegreifers stehen. Der Steinkauz ist also eine durchaus nützliche Vogelart.
Das vom NABU Lichtenau/Rheinmünster betreute Gebiet reicht von Stollhofen bis Muckenschopf. Weitere Röhren wurden auch schon im Gebiet von Rheinau aufgehängt. Seit mehr als drei Jahrzehnten Steinkauz-Projekt wurden auf geeigneten Streuobstwiesen zahlreiche künstliche Niströhren angebracht. Diese werden jährlich von NABU-Mitgliedern auf Belegung und Bruterfolg überprüft und simulieren als Brutstätte einen hohlen Obstbaum.
Nach zwei mehr als enttäuschenden Jahren mit lediglich zehn bzw. elf jungen Käuzen konnte das örtliche NABU-Steinkauz-Team in diesem Jahr mit 21 Jungvögeln die doppelte Zahl bei lediglich sieben Brutpaaren ermitteln. Bei weiteren zwei besetzten Röhren war keine erfolgreiche Brut zu erkennen. Das ist im Vergleich zu den Jahren davor eine erfreuliche Entwicklung. Hoffnung keimt auf, denn aus anderen Gebieten im süddeutschen Raum sind einzelne Steinkäuze zugewandert. Das Ablesen beringter Käuze zeigte Zuwanderungen aus Riegel am Kaiserstuhl, dem Saarland und Württemberg. Ohne übertriebenen Optimismus kann man sicherlich schon jetzt feststellen, dass sich der Steinkauz-Bestand in Lichtenau und Rheinmünster auf bescheidenem Niveau stabilisiert hat. Die Anzahl der Gelege mit durchschnittlich sieben ist zwar die untere Grenze, für das vor Ort tätige NABU-Team aber trotzdem ein Grund zur Freude, was auch die Motivation zur Fortsetzung des Artenschutzprogramms stärkt.
Ein Wermutstropfen bleibt trotzdem: Die Brutplätze (sieben) stagnieren auffallend seit mehr als zwanzig Jahren. Der NABU Lichtenau/Rheinmünster befürchtet, dass mit der Ausdehnung des Baugebiets in Lichtenau-Ulm das vorhandene Steinkauz-Revier massiv gestört wird und das Schlimmste für die vorhandene Steinkauz-Familie noch bevorsteht. Dadurch werden auch die anderen Gefährdungsfaktoren wie der häufig in Siedlungen lebende Steinmarder und streunende Hauskatzen zunehmen.
Mit Hilfe der Stollhofener Feuerwehr-Abteilung und der eingesetzten FW-Drehleiter konnten letztes Wochenende zwei Vertreter vom NABU und „Storchenvater“ Josef Günther insgesamt 12 Jungstörche in Rheinmünster einen individuellen, markierten Ring anlegen (jeweils am rechten Storchenbein). Weitere sechs Jungstörche an anderen Weißstorchnestern konnten nicht beringt werden. Gleiches gilt für drei Jungstörche in Scherzheim. Keine erfolgreiche Storchenbrut war in Ulm noch in Muckenschopf zu beobachten. Insgesamt sind 21 Jungstörche im Jahr 2020 lebensfähig ausgeschlüpft. Damit ist offenbar die obere Grenze von Jungstörchen des europäisch streng geschützten und weitaus „geachteten“ Großvogels in unserem Naturraum erreicht. Im Land sind trotz der hiesigen „verdichteten“ Storchenhabitate einige potentielle Weißstorch-Domizile verwaist.
Insgesamt gibt es auf den Gemarkungen in Lichtenau (3) und Rheinmünster (11) Weißstorch-Nester. In Rheinmünster-Stollhofen mit sieben Nestern ist eine starke Konzentrierung der Weißstörche nicht zu übersehen, während z. B. der Ort Hildmannsfeld von den Weißstörchen gemieden wird, obwohl es dort auf den umliegenden Feldern an Nahrung nicht mangeln dürfte. Das Storchenjahr 2020 darf man mit „gut – befriedigend“ bewerten.
2. Stellungnahme zurErrichtung eines Wildschweingatters im Striethwald in Lichtenau-Muckenschopf
Seit der öffentlichen Kritik vom Februar 2020 über das geplante Wildschweingatter im Striethwald bei Muckenschopf, fehlen immer noch die vollständigen Planunterlagen. Die ersten (unvollständigen) Unterlagen sind dem LRA Rastatt bereits seit Jan. d. M. zugegangen. Seit Nov. 2018 bemüht sich der NABU, sich beim Landratsamt Rastatt, Einsichtnahme zum geplanten Projekt zu erhalten. Jedoch: Fehlanzeige! . Diese geheimnisvolle Vorgehensweise des Landesjagdverbandes zeugt von einer nebulösen Öffentlichkeitspolitik, was Schlimmes vermuten lässt. Daher liegt die Vermutung nahe, dass die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände im Land beim Landesnaturschutzverband Bad.-Wttbg. nicht beteiligt werden sollen. Anders kann man diese Praktiken nicht deuten und lässt ein „Überstülpen“ eines umstrittenen Bauvorhabens befürchten.
Dieser überdimensionale Eingriff im großen Waldgebiet „Strieth“ würde erhebliche Beeinträchtigungen oder irreparable Schäden im Artenschutz verursachen. Fakt ist, dass die Artenschutzbestimmungen für Tiere mit einem europäischen Schutzstatus‘ nicht unter den Tisch gekehrt werden können (siehe ablehnende Haltung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Ostanbindung des Baden-Airparks an die A 5). Ohne das der NABU bisher die Möglichkeit hatte, die konkreten Pläne des Wildschweingatters anzusehen oder zu prüfen, widerspricht das Bauvorhaben jeglicher Naturverträglichkeit.. Die Waldgebiete Strieth, Münzwald, Panzermatten, Fünfheimburgerwald und die Waldgebiete auf Gemarkung Unzhurst sind bestens geeignete Habitate für die Wildkatze, die dort nicht erst seit heute vorkommt.
Ein sauberes und vertieftes Gutachten mit aktuellen Daten durch seriöse Fachleute wird den Beweis liefern, dass der noch intakte Striethwald streng geschützte Tierarten beheimatet (z. B. Wildkatze, Haselmaus, Fledermäuse , verschiedene Amphibien-Arten und Reptilien). Mit dem einsetzenden Fahrzeugverkehr und der Hunde-Ausbildung im Gatter würde der idyllische und weiträumige Striethwald zusätzlich durch Lärm beeinträchtigt. Dadurch wird die Wildkatze aus dem Habitat vertrieben.
Der geplante Eingriff im Striethwald mit dem installierten Doppelzaun bedeutet die Fällung von Waldbäumen und Sträuchern. Das würde bzw. könnte auch wieder eine Neuaufforstung nach sich ziehen, was einer Klärung bedarf. Der NABU würde es begrüßen, dass andere Landeseigene Flächen für die Pläne des Landesjagdverbandes BW in Anspruch genommen werden, wo die Problematik des Artenschutzes keine Rolle spielt. Andererseits könnten auch alternative Jagdmethoden in Betracht kommen, der Wildschweinpopulation „auf den Pelz zu rücken“.
Weder glaubwürdig noch verständlich ist nach Sicht des NABU das unbedingte Festhalten am Projekt Wildschweingatter durch den Landesjagdverband. Der NABU wird hier nicht locker lassen und gemeinsam mit der Bürgerinitiative, der Stadt Lichtenau und den Ortschaftsräten aus Muckenschopf und Scherzheim gegen das umstrittene Bauprojekt vorgehen.
Für September 2020 ist eine öffentliche Veranstaltung (Exkursion zum Planobjekt unter Einhaltung der Corona-Bestimmungen) geplant.
Aufgrund des dramatischen Rückgangs von Insekten, Singvögeln, Amphibien, Fledermäuse u. Kleinsäuger möchten wir Hobbygärtner/Innen animieren, ihren Garten oder Balkon vielfältiger und als Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen zu gestalten. Dabei wollen wir nicht mit dem Zeigefinger auftreten, sondern mit leicht verständlichen Praxistipps, die Lust auf Naturschutz machen. Gleichzeitig vermitteln wir viele Hintergrundinfos zu wichtigen Naturschutzthemen z. B. beim Gärtnern auf kleinem Raum (Balkon) oder beim giftfreiem Gärtnern und weiteren Alternativen zur Ökozelle vor Ort. Konkrete Tipps und Anleitungen zur biologischen Vielfalt erhalten Sie unter: (https://thueringen.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/naturnaher-garten/index.html)
Die ersten Schwalben sind schon da – wer benötigt Schwalbennester?
Der NABU unterstützt weiterhin Besitzer von Häusern, die gewillt sind, den stark dezimierten Schwalben eine nützliche Nisthilfe anzubieten. Wir beraten auch gerne bei der Anbringung von Nisthilfen und von Schutzvorrichtungen wie Kotbretter etc. vor Ort.
Zu einem relativ günstigen Selbstkostenpreis veräußert der NABU geeignete Schwalben-Nisthilfen an interessierte Eigentümer von Gebäuden. Häuser, die besonders viele Schwalben beherbergen, zeichnen wir mit einer Plakette aus: „Schwalbenfreundliche Häuser. Bitte melden Sie sich unter Tel. 07227/3995 oder unter der E-Mail-Adresse Info@nabu-li-rhm.de .